Werkstätten für behinderte Menschen

Menschen mit Behinderungen haben einen Rechtsanspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 33 Abs. 8, 102 Abs. 4 SGB IX). Dieser ermöglicht eine regelmäßige personale Unterstützung am Arbeitsplatz. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hält durch seine ambulanten Dienste und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen regional unterschiedliche Angebote der Teilhabe am Arbeitsleben vor.

Teilhabe am Arbeitsleben

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